Atteste

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir in der Regel KEINE Atteste über Erkrankungen von Schülern mehr ausstellen. Sie als Eltern können den Gesundheitszustand Ihres Kindes gut einschätzen und dürfen erkrankte Schüler selber krank melden. Gemäß §2 der Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs (gültig seit 1982) ist erst ab einer Krankheitsdauer von 10 Tagen ein ärztliches Attest erforderlich.  Dieses Vorgehen ist mit dem Gesundheitsamt Stuttgart und den Schulen der Region abgesprochen.

In Fällen einer Anhäufung von Fehltagen und beim Verdacht auf ein Fehlverhalten entwickeln wir zusammen mit der Schule gerne Möglichkeiten für diese Einzelfälle  (z.B. die Kombination aus der Bestätigung über eine Vorstellung bei uns und der Entschuldigung durch die Eltern).  Für konstruktive Gespräche stehen wir  gerne zur Verfügung.  

Unsere Sprechzeiten


Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag

9 - 12 Uhr & 15 - 17 Uhr

Mittwoch

9 - 12 Uhr 

Sowie nach Vereinbarung

Bitte melden Sie sich telefonisch an:

0711 / 44 74 33